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SPD zur „Stunde der Fahndung“

Bonn (taz) - Die sozialdemokratischen Innen– und Justizminister berieten gestern mit den rechts– und innenpolitischen Sprechern der SPD–Bundestagsfraktion über die von der Koalition geplante Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus“ und von ZEVIS (Zentral–Verkehrsregister Flensburg). Beide Vorhaben wurden als „zur Bekämpfung terroristischer Gewaltkriminalität untauglich“ bezeichnet. Dies sei die Stunde der Fahndung, nicht die Stunde der Gesetzesinitiativen, sagte der nordrheinwestfälische Innenminister Schnoor (SPD). Die vorgeschlagene Kronzeugenregelung, so steht es in dem gemeinsam verabschiedeten Ergebnispapier, laufe „auf eine Komplizenschaft mit den Mördern“ hinaus. Auch der „kriminalpolitische Nutzen“ der Erweiterung des Paragraphen 129a wird von den SPD–Politikern in Zweifel gezogen. Wie genau er sich eine intensivere Fahndung vorstellt, wollte Schnoor nicht verraten, wies aber darauf hin, daß weder der Einsatz von V–Leuten, noch die in früheren Jahren durchgeführte Raster– und Zielfahndung durch Gesetze oder die Rechtsprechung behindert würden. Derzeit befinde man sich noch in einer Übergangszeit, wo auch das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Rasterfahndung stark einschränkt, nicht voll greifen könne. oto FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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