SPD und CDU in Berlin: Rot-Schwarz einig in allen Punkten
Rot-Schwarz in Berlin einig über Ressortverteilung. SPD bekommt wichtigste Senatorenposten. CDU darf auch ein wenig mitregieren.
Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Berlin ist unter Dach und Fach. Zum Abschluss ihrer Gespräche einigten sich beide Parteien in der Nacht zu Mittwoch auf die Ressortverteilung. Die Sozialdemokraten, die mit Klaus Wowereit wieder den Regierenden Bürgermeister stellen, und die Christdemokraten erhalten jeweils vier Senatorenposten.
Die SPD bekommt die Ressorts Finanzen, Stadtentwicklung/Umwelt, Bildung/Jugend/Wissenschaft sowie Arbeit/Integration/Frauen, wie Wowereit sagte. Auf die CDU entfallen die Senatsposten für Inneres/Sport, Wirtschaft/Technologie/Forschung, Gesundheit/Soziales sowie Justiz/Verbraucherschutz.
Die personelle Besetzung soll jedoch vorerst offen bleiben. Wowereits Wiederwahl ist für den 24. November im Abgeordnetenhaus geplant. Komplett wird die Landesregierung aber erst später sein. Am 28. November wollen Wowereit und CDU-Landeschef Frank Henkel die Senatoren benennen, die dann in einer Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses vor dem regulären Termin am 8. Dezember ernannt werden sollen.
In der Schlussrunde hatten sich beide Seiten noch über eine Reihe von Streitfragen verständigt. Dabei setzte sich die SPD mit dem Verzicht auf die Wiederverbeamtung von Lehrern, der Einführung einer Touristensteuer und der Anhebung des im Berliner Vergabegesetz fixierten Mindestlohns für öffentliche Aufträge von 7,50 auf 8,50 Euro durch, wie Wowereit sagte.
Dagegen erreichte die Union unter anderem, dass das umstrittene Straßenausbaubeitragsgesetz "schnellstens" abgeschafft wird, wie Henkel sagte. Es sieht eine Beteiligung der Anwohner an den Kosten für den Ausbau vor. Die Ergebnisse müssen am Montag noch von Parteitagen gebilligt werden.
Eine rot-schwarze Koalition gab es in Berlin zuletzt vor zehn Jahren. Sie war damals am Bankenskandal zerbrochen. dapd
Leser*innenkommentare
Daniel
Gast
Ich bin gespannt, wie erfolgreich eine Klage gegen die Touristenabgabe wäre. In Deutschland muss Abgaben ein Konkretes Angebot gegenüberstehen. (Im Gegensatz zu Steuern, die einfach so erhoben werden dürfen.)
Ich sehe ehrlich gesagt kein besonderes Angebot für Touristen, das nicht schon separat bezahlt werden muss.
Und solange der Nahverkehr nicht fahrscheinfrei ist, scheint mir diese Abgabe daher gesetzeswidrig.