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SPD: finaler Rettungsschuß?

In der schleswig-holsteinischen SPD ist ein Rechtsstreit um den finalen Rettungsschuß entbrannt. Der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ), Wolfgang Neskovic, erklärte gestern in Kiel: „Polizeibeamte laufen Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden, wenn sie bei einem gezielten Schuß auf den Kopf einen Menschen töten.“ Innenminister Hans Peter Bull (SPD) setzte dagegen: „Ein Polizeivollzugsbeamter, der unter Beachtung aller Sorgfaltspflichten zur Rettung einer Geisel schießt und dabei den Tod einer Person verursacht, handelt rechtmäßig und kann daher strafrechtlich nicht belangt werden.“ Beide stützen sich auf das geltende Polizeigesetz.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, daß von 35 Beamten des Spezialeinsatzkommandos in Schleswig-Holstein acht Beamte sich als „Präzisionsschützen“ bereit erklärten, auch auf den Kopf eines Täters zu schießen. Den Beamten war zuvor die Rechtsauffassung des Ministeriums geschildert worden. Danach konnten sie sich entscheiden. dpa

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