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Archiv-Artikel

SILVIO BERLUSCONI Ab ins Seniorenheim

MAILAND | Der rechtskräftig verurteilte Silvio Berlusconi kann seine einjährige Reststrafe wegen Steuerbetrug mit Sozialdienst in einem Seniorenheim ableisten. Ein Mailänder Gericht veröffentlichte diese Entscheidung gestern. Der 77-Jährige muss damit mindestens einmal pro Woche vier Stunden lang in einer sozialen Einrichtung für ältere Menschen arbeiten. Dadurch bleibt dem dreimaligen italienischen Regierungschef der Hausarrest mit seinen strikten Regeln erspart.

Berlusconi darf seine Heimatregion, die Lombardei, in dieser Zeit prinzipiell nicht verlassen, kann allerdings noch beantragen, mehrere Tage pro Woche in Rom sein zu dürfen. Er war im August 2013 im Mediaset-Prozess wegen Steuerbetrug zu vier Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei jedoch wegen einer Amnestieregelung ausgesetzt worden waren. Ins Gefängnis muss er wegen seines hohen Alters nicht mehr. Der Sozialdienst für Berlusconi gilt zunächst auf Probe – die Richter könnten ihr Urteil revidieren und Berlusconi doch noch zum Hausarrest verurteilen, wenn er beispielsweise Regeln nicht einhält. (dpa)