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Archiv-Artikel

SICHERUNGSVERWAHRUNG EU-Gericht schmettert Klagen ab

STRASSBURG | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei Beschwerden über die umstrittene Sicherungsverwahrung in Deutschland abgewiesen. Zwei mehrfach vorbestrafte Täter, die in Aachen in Sicherungsverwahrung sind, hatten ihre zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention bewertet. Es handelt sich um einen 52-Jährigen, der 1972 veruerteilt wurde, und einen 56-jährigen Sicherungsverwahrten. (dpa)