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Archiv-Artikel

SICHERGESTELLTE DINGE Keine Rückgabepflicht

Die Polizei muss sichergestellte Gegenstände auch nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nicht immer zurückgeben. Eine Frau verlangte nach Verfahrensende die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten originalverpackten 95 Kosmetikartikel zurück. Zu Unrecht, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz gestern. (dpa)