SHOWTEILNAHME ALS „LEISTUNG“ GEWERTET : Big-Brother-Gewinn muss versteuert werden
MÜNCHEN | Wer bei der Fernsehshow „Big Brother“ gewinnt, muss das Preisgeld als Einkommen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Der Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005, Sascha Sirtl, hatte damals 1 Million Euro Preisgeld gewonnen. Gegen einen Bescheid des Finanzamtes klagte er, der Finanzhof wies die Beschwerde nun ab. Die Teilnahme an der „Big-Brother“-Show gilt demnach als Arbeit. Der BFH wertete die Teilnahme als „steuerpflichtige sonstige Leistung“, unter anderem weil er sich gegenüber dem Sender zu ständiger Anwesenheit verpflichtet hatte und sich in Wettkämpfen mit seinen Konkurrenten messen musste. Das Gericht grenzte die Sendung damit von Lottogewinnen und Quizshows wie „Wer wird Millionär?“ ab. Die Einkünfte daraus sind grundsätzlich steuerfrei. (dpa)