■ SED-Unrecht: Keine Verjährung
Bonn (AP) – Von der SED in der ehemaligen DDR begangenes Unrecht soll weiter verfolgt werden können. Der Bundestag hat am Donnerstag gegen die Stimmen der PDS einen Gesetzentwurf verabschiedet, der klarstellt, daß die Verjährung während der Zeit der Existenz der DDR von 1949 bis 1990 ruhte. Falls nach bundesdeutschem Recht die Verjährung schon eingetreten ist, sollen die Delikte auch dann weiter geahndet werden, wenn sie nach DDR-Strafrecht am 3. Oktober 1990 noch nicht verjährt waren. Staatssekretär Funke betonte, der Gesetzentwurf bekräftige nur die geltende Rechtslage. Er solle eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte gewährleisten. Der PDS- Abgeordnete Jens-Uwe Heuer hingegen erklärte, mit dem Gesetzentwurf solle der Kurs der Abrechnung mit der DDR fortgesetzt werden. Der Einigungsvertrag sei ursprünglich davon ausgegangen, daß eine bereits eingetretene Verjährung fortbestehe. Jetzt werde die Praxis fortgesetzt, Regelungen im Einigungsvertrag zu korrigieren, die sich bei den Verhandlungen 1990 nicht durchsetzten.
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