■ SED-Lehrer: Schuldienstgeeignet?
Kassel (AP) – Die jahrelange Tätigkeit eines Lehrers als ehrenamtlicher SED-Parteisekretär berechtigt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts in Kassel zu ernsthaften Zweifeln, ob der Pädagoge für den Schuldienst im geeinten Deutschland geeignet ist. Die Kasseler Richter urteilten aber zugleich für eine Lehrerin aus dem sächsischen Bautzen mit der Begründung, es müsse jeder Einzelfall betrachtet werden.
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