■ SED-Kriminalität: Kritik an Verjährung
Berlin (AFP) – Als „unvertretbar“ hat der Leiter der Berliner Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungskriminalität, Kittlaus, den Beschluß der Justizminister kritisiert, bei SED-Unrecht die Verjährungsfrist für sogenannte Bagatelldelikte nicht zu verlängern. Straftaten mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren, wie Post- und Telefonüberwachung, können nach dem 3. Oktober dann nicht mehr verfolgt werden. Die Justizminister hatten sich in einem Kompromiß darauf verständigt, nur die fünfjährige Verjährungsfrist für schwerwiegendere Straftaten wie Körperverletzung auf acht Jahre zu verlängern.
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