■ SECHS JAHRE KNAST IM GÖTTINGER „KINDERPORNO-PROZESS“: Ein Exempel gegen Kinderpornographie
Göttingen/Berlin (taz) — Mit ungewöhnlich harten Urteilssprüchen endete gestern in Göttingen der Prozeß in einem der schwersten bisher bekanntgewordenen Fälle von Kinderpornographie. Zu sechs Jahren Haft wurden nicht nur die beiden Eltern verurteilt, die ihre Töchter zu sexuellen Handlungen vor der Kamera gezwungen hatten. Auch der Pornoproduzent und Händler muß für sechs Jahre ins Gefängnis. Ein weiterer Angeklagter erhielt zwei Jahre. In beiden letztgenannten Fällen kam das Gericht damit zu einem höheren Strafmaß, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Damit schuf das Gericht einen Präzedenzfall. Da sich die Fahndungserfolge im Bereich der Kinderpornographie in erster Linie auf Händler beziehen, konnte bisher kaum ein Hersteller von Kinderpornos vor Gericht gestellt werden. Denn an die Produzenten von Pornos mit Mädchen kommen die Ermittler aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Handhabe kaum heran. SEITEN 3 UND 12
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