■ SCHWEIGEPFLICHT: Auch für PatientInnen
Wiesbaden (AFP) — Nicht nur Ärzte, sondern auch Patienten sollen in Strafverfahren künftig grundsätzlich die Auskunft über Krankheitsdaten verweigern dürfen. Das ist das Ziel einer Bundesratsinitiative, mit der Hessen eine Änderung der Strafprozeßordnung vorschlägt. Nicht zuletzt die Erfahrungen mit dem Memminger Abtreibungsprozeß, in dem sich Patientinnen durch die Pflicht zur Aussage vor Gericht hätten selbst belasten müssen, seien Grund, auf eine Änderung der Strafprozeßordnung zu drängen.
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