SCHWARZFAHREN : Anklage erst beim dritten Mal
BERLIN | Die Deutsche Bahn geht künftig zwar drastischer gegen Schwarzfahrer vor – sie wird ihre grundlegende Praxis aber nicht ändern. Anders als zuvor berichtet, werden Schwarzfahrer nicht bereits beim ersten Mal angezeigt, sondern erst nach dem dritten Mal Schwarzfahren in einem Monat. Nur bei besonders offensichtlichen Fällen werde bereits im ersten Fall Strafantrag gestellt. Das war aber auch bisher so. Neu ist seit Anfang 2009: Nach dem dritten Fall wird rückwirkend jeweils ein Strafantrag pro Schwarzfahrt gestellt. (dpa)