in kürze STRASSBURGER GERICHT : Russland verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Moskau wegen des spurlosen Verschwindens eines Tschetschenen nach einem Verhör zur Zahlung von Schmerzensgeld an die Mutter verurteilt. Die Straßburger Richter befanden, die russische Regierung habe gegen Grundrechte auf Schutz des Lebens und Freiheit verstoßen. (afp)