: Rundfunkgebühren für PCs
Der 8. Rundfunkstaatsvertrag sieht eine Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht für „neuartige Geräte“ vor. Dies sind in erster Linie Internet-PCs, Notebooks und internetfähige Handys. Für sie fallen künftig jährlich 204,36 pro Jahr (17,03 Euro pro Monat) an, weil sie gebührenrechtlich wie Fernsehgeräte behandelt werden. Besonders Betriebe werden sich der Gebühr kaum entziehen können – wenn sie nicht ohnehin schon Fernseh- und Radiogeräte angemeldet haben. Seit Januar 2005 schreibt der Fiskus nämlich vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. (AFP, dpa)