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RundfunkbeitragAusgenommen

MÜNCHEN | Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungsverlag, zu dem unter anderem der Münchner Merkur und die tz gehören, wollte den Rundfunkbeitrag sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an einem Lokalradio-Sender. (dpa)

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