in kürze SCHRIFTLICHE KÜNDIGUNG: Rücknahme verboten
Arbeitnehmer können eine schriftliche Kündigung nicht einfach später wieder zurücknehmen, stellte das Frankfurter Arbeitsgericht in einem Urteil fest. Die Richter wiesen damit die Klage eines Wachmanns gegen ein Sicherheitsunternehmen zurück (Az.: 7 Ca 6463/00). (dpa)
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