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München (dpa) - Die Bundesregierung rechnet nach Darstellung des Staatssekretärs Hennig mit Entschädigung für in der DDR enteignetes Vermögen. Es wird davon ausgegangen, daß grundsätzlich alle nach der DDR-Staatsgründung 1949 enteigneten Betriebe sowie zwangsverwalteten Vermögenswerte ähnlich reprivatisiert werden, wie es die DDR-Regierung bislang ausschließlich für die seit 1972 verstaatlichten Unternehmen gesetzlich festgelegt habe.

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