KOMMENTAR: Rückfall-Täter
■ Polizei ignoriert Gerichtsverfahren
Zum ersten Mal hat ein bundesdeutsches Verwaltungsgericht die einschließende Begleitung einer Demonstration als rechtswidrig festgestellt. Ein Erfolg der Kläger, die es nicht beim Lamentieren über die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit beließen, sondern den Klageweg beschritten. Bei der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils ist abzusehen, daß dem ersten Sieg ein langer Weg durch die Instanzen folgen wird.
Der Polizei scheint der Respekt vor dem Verwaltungsgerichts –Verfahren zu fehlen. Anders ist kaum zu erklären, daß zwei Tage bevor das Urteil niedergelegt wurde, wiederum eine Demonstration für so sachbeschädigungsträchtig erklärt wurde, daß sich die DemonstrantInnen einschließen lassen mußten. Stolz vermeldete der Bericht, „daß diejenigen, die Sachbeschädigungen beabsichtigt hatten, nicht dazu kamen.“ Stimmt die Logik, wird jede Versammlung zum Spielball polizeilicher Taktik. Motto: Wenn nichts passiert, es hätte aber. Genau um die Frage, ob eine Gefahrenprognose allein ausreiche, um ein Grundrecht einzuschränken, ging es aber vor dem Verwaltungsgericht. Daß die Polizei vor dem Urteil noch einmal Fakten setzt, kennzeichnet das Selbstverständnis. Motto: Macht ihr das Recht, wir machen, was wir wollen. Holger Bruns-Kösters
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