Gericht entscheidet zugunsten des Raubvogels: Rotmilan schlägt Windrad
Wo der Rotmilan jagt, darf kein Windpark gebaut werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt, wonach die bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen endgültig gescheitert sind. Der Investor könne sich nicht darauf berufen, dass das Gelände in der Gemeinde Gleichen im Landkreis Göttingen kein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet sei, heißt es in dem OVG-Beschluss. Da die derzeit als Acker genutzte Fläche innerhalb eines größeren Vogelschutzgebietes mit der landesweit höchsten Siedlungsdichte des Rotmilans liege, handele es sich um ein „faktisches Vogelschutzgebiet“. Die ursprünglich geplanten fünf Windkraftanlagen wären eine nachhaltige Störung für den Lebensraum der Raubvögel, heißt es im OVG-Beschluss. Dadurch würde das Jagdrevier der Rotmilane durchbrochen. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen