■ Rotlicht: Lafontaine unterliegt
Saarbrücken (AP) – Der saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine hat nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken den Verdacht nicht glaubhaft ausgeräumt, daß er während seiner Amtszeit als Saarbrücker Oberbürgermeister einer Rotlichtbar Steuervorteile verschafft haben könnte. Das Gericht hob am Freitag die Einstweilige Verfügung auf, die Lafontaine im Februar vor dem Landgericht gegen den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Peter Jacoby, erwirkt hatte. Die Richter hielten fest, daß Lafontaine sich im Landtag nach einer Rede Jacobys nicht verteidigt und auch später keine eidesstattliche Versicherung vorgelegt habe. Einer Stellungnahme des Saarbrücker Kämmerers, wonach Lafontaine zu keiner Zeit Einfluß auf entsprechende Steuerverfahren genommen habe, kam nach Auffassung der Richter unter anderem wegen Lücken in den Aktenbeständen keine Beweiskraft zu.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen