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■ Rostock/ProzeßFreispruch

Rostock (dpa) – Das Rostocker Amtsgericht hat einen 19jährigen Angeklagten vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruches und der versuchten gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Im 33. Prozeß zu den ausländerfeindlichen Rostocker Krawallen vom August 1992 war ihm vorgeworfen worden, einen Molotowcocktail auf einen Polizisten geworfen zu haben. Das habe nicht bewiesen werden können, so Jugendrichter Albrecht Lüthke.

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