: Richtigstellung
Im gestrigen Leserbrief von Horst Schiermeyer „Rauchverbot und Tabaklobby“ heißt es: „Art. 14 Grundgesetz definiert ausdrücklich … den Arbeitsschutz …“ Das ist falsch. Es muss heißen: „Art. 74 Grundgesetz …“ d. Red.
Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von LeserInnenbriefen vor.Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der taz wieder.