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Richtigstellung

In der Ausgabe der taz vom 22. 1. 2001 haben wir in dem Artikel „Fischer mit Gedächtnislücke“ behauptet, Margrit Schiller sei am 5. Februar 1972 wegen versuchten Polizistenmordes zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Diese Behauptung berichtigen wir wie folgt: Margrit Schiller ist am 9. Februar 1973 nicht wegen versuchten Polizistenmordes, sondern wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, Urkundenfälschung und unerlaubten Waffenbesitzes zu der genannten Haftstrafe verurteilt worden.

Berlin, den 1. 2. 2001

taz-Redaktion

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