■ Revision: Konsulatsbesetzung
München (dpa) – Sowohl Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung haben nach dem Urteil gegen die Besetzer des türkischen Generalkonsulats in München Revision eingelegt. Zur Begründung erklärte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft, das Gericht habe in seinem Urteil den Anklagepunkt der versuchten Nötigung eines Verfassungsorgans ausgeklammert. Die Angeklagten erhielten Haftstrafen von zweieinhalb bis viereinhalb Jahren.
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