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Archiv-Artikel

Reue des Herzens

betr.: „Ablass trotz Kondoms“, taz vom 17. 8. 05

Auch wenn es Christiane Rattinger erstaunt: Der Ablass ist in der katholischen Kirche so aktuell wie je zuvor und konstitutiver Bestandteil des Bußsakraments. Seine Gewährung setzt voraus: 1. Reue des Herzens (contritio cordis), 2. Bekenntnis (confessio oris) 3. Genugtuung (satisfactio operis).

Die im Leserbrief gestellten Fragen können aus meiner Sicht wie folgt beantwortet werden: 1. Diejenigen, die kein Visum erhalten haben, sollten sich an ihren örtlichen Bischof wenden, der quasi ein Konsulat für den Papst darstellt, und dort (demütig!) um Ablassgewährung nachsuchen.

2. Mit „Kondom in der Tasche“ kriegt man nur einen Ablass, wenn man dieses einem anderen oder gar einer anderen weggenommen hat, denn die Gewährung des Ablasses setzt auch das Freisein von „lässlichen Sünden voraus“. („Lässliche Sünden“ sind von „lässigen“ zu unterscheiden!) Ob der hierbei begangene Diebstahl eine Sünde ist, dürfte in einer der nächsten Enzykliken von Benedikt XVI. eindeutig geklärt werden. Schon bei der bloßen Absicht des Kondomentrollens erlischt der Anspruch auf einen Ablass.

3. Die himmlische Ablassbuchführung wird meines Wissens mit der Software SAP/R3 vorgenommen, und das natürlich im Rahmen einer eindeutigen Kosten-Leistungs-Rechnung.

MANFRED HARTMANN, Unna

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