Restriktives Ausländerrecht nicht EU-konform: Ohrfeige für Dänemarks Regierung
Dänemarks konservative und restriktive Bestimmungen zum Familiennachzug verstoßen gegen EU-Recht. Doch manche scheint das nicht zu kümmern.
STOCKHOLM taz | Bislang hat Dänemark das restriktivste Ausländerrecht in der EU. Das könnte sich ändern. Zahlreiche Bestimmungen, mit denen das Land hohe Hürden für den Familiennachzug aufgerichtet hat, sind unwirksam. Sie stehen mit EU-Recht und den Grundsätzen über die Freizügigkeit in der Union im Widerspruch.
Um zu seinem Partner oder seiner Partnerin - seien sie dänischer oder anderer Nationalität - nach Dänemark ziehen zu können, mussten beide bislang mindestens 24 Jahre alt sein. Es musste eine angemessen große Wohnung vorhanden sein und das Einkommen für den Unterhalt beider reichen. Das Paar musste eine Bankgarantie vorlegen und nachweisen, dass sein Bezug zu Dänemark intensiver als zu jedem anderen Land ist. Und ein "Dänentest" wurde eingeführt: Eine Sprachprüfung und Wissensfragen. Diese Bestimmungen führten dazu, dass viele Paare kurzerhand im benachbarten Schweden ins "Exil" zogen, wo es solche Beschränkungen nicht gibt.
Unwirksam seien solche Regelungen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der vergangenen Woche (Az. 127/08). In einem Verfahren, in dem es um die Geltung irischen Rechts ging, traf das Gericht aber grundsätzliche Feststellungen: EU-Mitgliedstaaten haben danach keine eigene Regelungsbefugnis für den Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten. Die restriktive Linie im Ausländerrecht, mit deren Hilfe die konservativ-rechtsliberale Regierung die letzten beiden Wahlen gewonnen habe, erweise sich nun "als nichts anderes als ein optischer Betrug", kommentiert die Kopenhagener Zeitung Berlingske Tidende und spricht von einer "Bombe in der Ausländerpolitik". Die Opposition erhob schon Rücktrittsforderungen gegen Integrationsministerin Birthe Rønn Hornbech. Ihr wird vorgeworfen, Dänen nicht korrekt über ihre Rechte unterrichtet zu haben, obwohl ihr die EU-Bestimmungen bekannt gewesen seien.
Bolette Kornum vom Vorstand der Interessenorganisation "Ehe ohne Grenzen" freut sich "dass die EU nun endgültig aufgeräumt hat" und eine "siebenjährige Überwachung von Paaren durch den dänischen Staat, bei denen man immer mit unangemeldeten Besuchen rechnen musste, vorbei ist". Kornum beklagt aber zugleich, dass viele Menschen durch "haltlose Forderungen hereingelegt wurden" und Kopenhagen vor allem RentnerInnen und StudentInnen ins Ausland gezwungen habe, um mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner zusammenleben zu können. Man werde nun Schadenersatzklagen vorbereiten.
Die Regierung und ihr parlamentarischer Mehrheitslieferant, die rechtspopulistische Dänische Volkspartei, sind sich über die weitere Strategie uneinig. Während Integrationsministerin Rønn Hornbech zusagte, dem EU-Recht widersprechende dänische Regelungen "selbstverständlich" ändern zu wollen, fordern andere PolitikerInnen entweder zum Ignorieren oder zum aktiven Widerstand gegen Brüssel und die EU-Gerichtsbarkeit auf. "27 Richter in Luxemburg haben in Dänemark mehr Macht als das dänische Parlament", beklagt der EU-Sprecher der Dänischen Volkspartei Morten Messerschmidt. Und kritische Stimmen kommen nicht nur aus dem rechten politischen Lager. "Die fragliche Rechtsprechung steht ganz einfach außerhalb der Kompetenz des EU-Gerichtshofs", meint beispielsweise der Kopenhagener EU-Rechtler Hjalte Rasmussen: "Wir brauchen endlich eine internationale Debatte über das Verhältnis von Demokratie und Gerichtsbarkeit in der Union."
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