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■ „Republikaner“VS macht weiter

Düsseldorf (AP) – Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz darf die „Republikaner“ auch weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Einen entsprechenden Beschluß faßte gestern nach Angaben des Landesinnenministeriums das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Die Richter wiesen damit einen Antrag zurück, mit dem der Landesverband der „Republikaner“ ein Beobachtungsverbot erreichen wollte. In der Entscheidung kommt das Gericht zu der Überzeugung, daß das Interesse an ungestörter Parteiarbeit gegenüber dem Interesse am Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung zurücktreten muß. Die nachteiligen Folgen für den Rechtsstaat seien größer, wenn der Verfassungsschutz den ihm vorliegenden Anhaltspunkten nicht nachgehen könne.

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