: Reps passen in Kanthers Verfassung
■ VS-Bericht des Bundes sieht in „Republikanern“ keine Verfassungsfeinde / Scharfe Kritik der SPD
Bonn (taz) – Der Verfassungsschutzbericht 1993 sieht „Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen“ der „Republikaner“, stuft die Schönhuber-Partei aber im ganzen nicht als rechtsextremistisch, also verfassungsfeindlich, ein. Bundesinnenminister Manfred Kanther, der den Bericht gestern in Bonn vorstellte, betonte mehrfach, daß sich die vorliegenden „rechtsverwertbaren Erkenntnisse“ über die Reps „verdichten“. Die „Republikaner“ seien „ganz ersichtlich auf dem Wege zu immer extremeren Aussagen, Aktionen und Methoden“. Für eine „gerichtsfeste“ Einstufung als rechtsextremistische Partei brauche man aber „nicht nur einen längeren Beobachtungszeitraum, sondern auch eine Fülle von Fakten“. Sprecher der SPD kritisierten die „vornehme Zurückhaltung gegenüber den Reps“. Die Schönhuber-Partei wird seit Dezember 1992 bundesweit durch den Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht; mit Ausnahme der Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover blieben die gerichtlichen Verfahren der Reps gegen diese Maßnahme erfolglos. Außer in Niedersachsen werden die Reps auch in allen Ländern von den Verfassungsschutzämtern beobachtet, davon in mittlerweile neun auch mit nachrichtendienstlichen, also verdeckten Mitteln. Einige Bundesländer und deren Verfassungsschutzämter nehmen mittlerweile andere Bewertungen vor als das Bundesamt und das Bundesinnenministerium. So hatte der Hamburger Verfassungsschutz-Chef Ernst Uhrlau unmittelbar vor der Vorlage des Bundesberichtes die Reps als rechtsextremistisch bezeichnet. Die Partei verfolge einen völkischen, kollektivistischen Nationenbegriff, und für gewalttätige Aktionen werde „billigendes Verständnis“ geäußert. Die nordrhein-westfälischen Behörden und Innenminister Herbert Schnoor hatten im Vorfeld der Veröffentlichung des Bundesberichts darauf hingewiesen, daß Mitglieder und Funktionäre der Reps in fremdenfeindliche Straftaten verwickelt seien. Laut Kanther reichen weder die Beobachtungszeit noch die vorliegenden Fakten und die vermuteten Straftatverwicklungen für eine Beurteilung der Reps als rechtsextremistisch aus, geschweige denn für ein Verbot. Die Erkenntnislage für eine solche Einstufung müsse so sein, „daß der Staat sie auch durchhalten kann“. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin verlangte eine deutlichere Sprache, denn es müsse „von den Rechtsextremisten geradezu als Ermutigung aufgefaßt werden, in der gefährlichen, unanständigen und schändlichen Weise wie bisher fortzufahren“. Angesichts der im Bericht aufgeführten Erkenntnisse gäbe es keinerlei Rechtfertigung für den Sonderstatus der Reps, kritisierte Schnoor. Er habe überhaupt kein Verständnis für die Rücksichtnahme Kanthers. Nordrhein-Westfalen werde die Reps weiter als rechtsextremistisch einstufen. Insgesamt weist auch der Verfassungsschutzbericht 1993 aus, daß die rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Tendenzen ungebrochen sind. Zwar sank die Zahl der Gewalttaten gegenüber 1992 von 2.639 auf 2.232, doch auch im letzten Jahr waren sieben Tote zu beklagen. Die rechtsextremen Straftaten nahmen dem Bericht zufolge zu, die Verfassungsschützer zählten deutlich über 40.000 Anhänger und Mitglieder des rechtsextremen Spektrums plus 23.000 Rep-Anhänger. tib Seite 10
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