: Reps klagen gegen Wahlbrief
■ Empört über Diepgen-Werbung
Der Landesverband der Republikaner will beim Landesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung erreichen, dass ein Wahlwerbebrief des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) nicht verbreitet wird. Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Urteilen die Unzulässigkeit von Parteiwerbung durch die Regierung festgestellt, heißt es gestern. „Der Brief, den Diepgen jetzt verschickt hat, stellt einen klaren Verstoß gegen diese Rechtsprechung dar.“ Laut CDU-Parteisprecher Matthias Wambach geht es um einen Werbebrief vom 14. September 1999, der in Charlottenburg verbreitet worden sei. „Es ist unser Recht, die Bürger zu informieren“, rechtfertigte sich Wambach.dpa
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