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Rentner bleibt Kondomsortierer

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Ein 77-jähriger Rentner hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt seine Weiterbeschäftigung als Kondomsortierer in einem Bordell durchgesetzt. In ihrem Urteil gaben die Richter der Klage des Mannes gegen eine Wohnheimgesellschaft statt, die ihre Liegenschaften an Prostituierte vermietet. Das Gericht erklärte die Kündigung des Rentners für gegenstandslos (AZ: 5 Ca 801/02). Die Gesellschaft hatte dem Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt, weil es ihrer Ansicht nach andere Möglichkeiten gebe, die aus dem Großhandel bezogenen Kondome in kleinere Mengen zu packen. Der Rentner hatte vor allem die Aufgabe, die Präservative in Zehnerpäckchen für die Prostituierten zusammenzustellen. Die Gerichtsvorsitzende wies in dem Prozess darauf hin, dass die Gesellschaft ihre „unternehmerische Entscheidung“, die zur Entlassung des Kondomsortierers führen sollte, nicht ausreichend begründet habe.

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