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■ TelegrammRentennachzahlung für Margot Honecker

Kassel (AP) – Erich Honeckers Altersrente und seine Ehrenpension als „Kämpfer gegen den Faschismus“ muß an seine Witwe Margot für vier Monate nachbezahlt werden. Das Bundessozialgericht in Kassel hat der Klage Margot Honeckers gestern für die Zeit von April bis Juli 1991 stattgegeben, sie im übrigen aber abgewiesen. Die Bundesversicherungsanstalt hatte die Rentenzahlungen an den ehemaligen Staats- und Parteichef der DDR ab April 1991 eingestellt, weil Honecker nach Moskau geflüchtet war. Seine Bezüge seien allerdings erst zum Juli 1991 aufgehoben worden.

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