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Archiv-Artikel

in kürze DACHDECKER-MENISKUS Rente bei Schaden

Dachdecker können laut einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund bei Meniskusschäden eine Unfallrente erhalten. Die berufliche Tätigkeit habe zur Schädigung der Kniegelenke geführt, heißt es in einem gestern veröffentlichten Richterspruch (AZ.: S 11 U 31/00). (dpa)