: „Relativ harmlos“
■ Landgericht Hildesheim schließt sich dem Lübecker an
Hildesheim (dpa) — Das Landgericht Hildesheim fordert vom Bundesverfassungsgericht (BVG) eine Grundsatzentscheidung zum Haschischverbot. Die siebte Strafkammer des Landgerichts sieht in der Aufnahme von Haschisch in den Katalog verbotener Rauschmittel einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verbriefte freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Kammer hat bis zu einer BVG- Entscheidung ein laufendes Verfahren ausgesetzt und schließt sich damit dem Lübecker Landgericht an, das vor einigen Wochen dieselbe Entscheidung getroffen hatte. In dem Hildesheimer Verfahren geht es um den Erwerb eines Rauchpieces für 60 Mark. Das Cannabisprodukt bewerteten die Richter als „relativ harmlose Droge“ im Gegensatz zu Alkohol und Nikotin.
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