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Archiv-Artikel

Reiserecht

Höllenritt

Nach wie vor stehen All-inclusive-Angebote bei vielen Urlaubern hoch im Kurs, und viele wollen das Angebot voll ausschöpfen. Diese Erfahrung machte auch eine Urlauberin, die eine All-inclusive-Reise gebucht hatte. Sie fühlte sich durch die Partys einiger Hotelgäste, die in betrunkenem Zustand durch lautes und pöbelhaftes Verhalten auffielen, massiv beeinträchtigt und klagte auf Minderung des Reisepreises. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass es vorhersehbar gewesen sei, dass der Alkoholkonsum bei All-inclusive-Reisen wesentlich höher liege als bei Reisen, bei denen Getränke separat bezahlt werden müssten. „Bei Reisen in südliche Länder muss ein Reisegast grundsätzlich mit Lärmbelästigung durch Freizeitveranstaltungen oder andere Gäste rechnen. Hinzu kommt, dass die Klägerin eine All-inclusive-Reise während der Hauptreisezeit gebucht hatte.

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