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Reisende Journalisten

■ betr.: „Diepgen zahlte der Presse 210.000 Mark“, taz v. 26.3.96

In der Ausgabe der taz vom 26.3. 96 wird behauptet, ich hätte berichtet, daß die Erstattung von Hotel- und Unterbringungskosten für Journalisten bei Reisen des Regierenden Bürgermeisters üblich sei. Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, daß ich dergleichen nicht geäußert habe.

In der Sache ist richtig, daß bei den Reisen nach Peking, London und Paris keine Hotel- und Unterbringungskosten für Journalisten erstattet wurden.

Im übrigen scheint mir der Tenor des fraglichen Artikels falsch. Die in allen Bundesländern und bei der Bundesregierung übliche Übernahme von Kosten für die journalistische Begleitung soll ja gerade der Berichterstattung dienen und ermöglichen, direkt und sofort vom Ort des Geschehens zu berichten. Dem entsprach ja auch Ihre Klage, die auf dem Gleichheitsgrundsatz bestand, also auf einer Beteiligung auch von Journalisten der taz an solchen Reisen. Ich nehme aber an, daß Sie diese Darstellung bewußt gewählt haben. Dr. Michael-Andreas Butz,

Sprecher des Senats

Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung: Der Senatssprecher hat im April vergangenen Jahres gesagt, es sei „üblich, daß Journalisten bei Reisen des Regierenden Flug- und Unterbringungskosten erstattet bekommen“. Als Beispiele nannte Butz damals Reisen nach China, London und Paris. Journalisten bestätigten diese Praxis.

In der vergangenen Woche berichteten wir, daß der Regierende Bürgermeister in einer Antwort auf eine Anfrage der Bündnisgrünen inzwischen abstreitet, Unterbringungs- und Hotelkosten für Journalisten bezahlt zu haben – im Widerspruch zur damaligen Aussage des Senatssprechers. Dieser lasse diesen Widerspruch nun prüfen.

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