Reisefreiheit für Asylbewerber: "Kein Handlungsbedarf"

Eine Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber ist derzeit nicht in Sicht, es fehlen die politischen Mehrheiten. Brandenburg strebt aber eine Lockerungen an.

Sie fühlen sich diskriminiert - und demonstrieren gegen die Residenzpflicht. Bild: Christian Ditsch

BERLIN taz | Die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge wird fürs Erste bestehen bleiben, weil es keine politischen Mehrheiten auf Bundesebene zu deren Abschaffung gibt. Brandenburg strebt aber eine Lockerung der Residenzpflicht an. "Für eine bundesweite Abschaffung existieren derzeit nicht die erforderlichen politischen Mehrheiten", resümiert Ingo Decker, der Sprecher des SPD-geführten Brandenburger Innenministeriums.

Residenzpflicht heißt, ein Asylbewerber darf seinen Landkreis nur verlassen, wenn die Ausländerbehörde ihm das auf Antrag erlaubt. Sonst macht er sich strafbar. Auf der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche in Hamburg hatte das Bundesinnenministerium verkündet, dass lediglich der politische Wille besteht, die Residenzpflicht nur für solche Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge zu lockern, die in einem anderen Landkreis einen Job gefunden haben. Die südlichen Bundesländer sahen keinen weiteren Handlungsbedarf. "Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie aus den an sie angrenzenden Bundesländern haben hingegen in Hamburg illustriert, dass bei ihnen dringender Handlungsbedarf besteht", sagt Stefan Paris, Sprecher vom Bundesinnenministerium.

Doch Brandenburg ist damit nicht zufrieden. "Das Vorhaben wird der politischen Zielstellung Brandenburgs nicht gerecht, noch in diesem Jahr eine durchgehende Neuregelung der Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer zu erreichen", sagt Decker.

Die rot-rote Landesregierung in Potsdam will jetzt bundespolitisch aktiv werden. "Wir bereiten jetzt eine Bundesratsinitiative vor und streben ein gemeinsames Vorgehen mit Berlin an", sagt Decker. "Ziel sind Erweiterungen der Kompetenzen für die Länder im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz." Die Länder sollen mit einem benachbarten Bundesland eine Vereinbarung treffen dürfen, Asylbewerbern und Geduldeten zu erlauben, ohne Behördenerlaubnis ins Nachbarbundesland zu reisen.

Auf Länderebene will Brandenburg in Kürze seinen eigenen Asylbewerbern erlauben, sich im ganzen Land und nicht lediglich im Landkreis zu bewegen. Darüber hinaus ist ein Erlass in Arbeit, Asylbewerbern Reisen nach Berlin zu gestatten.

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