■ ReiseNotizen: Der Staat haftet bei Pleiten
Wenn ein Reisebüro Konkurs anmeldet, brauchen die Kunden, die ihren Urlaub dort teilweise oder schon ganz bezahlt haben, keine Angst um ihr Geld zu haben: sie bekommen es in der Regel vom Staat zurück. Diese paradoxe Situation besteht seit dem 1. Januar 93, der Gründung des vereinten Europas. Die EG- Kommission hatte nämlich im vergangenen Jahr alle zwölf Mitgliedstaaten verpflichtet, fristgerecht zum 1. Januar die Pauschalreiserichtlinien in nationales Recht umzusetzen. Bei den meisten Staaten ist das geschehen, das Bundesjustizministerium hat dies jedoch bis heute versäumt. Grund: Der von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Regierungsentwurf wird vom Deutschen Reisebüroverband (DRV) und den Fremdenverkehrspolitikern der CDU und CSU als mittelstandsfeindlich abgelehnt.
Wegen der fehlenden Richtlinie tritt nach Paragraph 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes das Staatshaftungsrecht in Kraft. Steht fest, daß aus der Konkursmasse des Reisebüros nichts zu holen ist, kann der Kunde vor das Landgericht gehen und sein Geld vom Staat zurückfordern. „Dann geht die Klage hundertprozentig durch“, bestätigt auch der Rechtsreferent des Deutschen Reisebüro-Verbands.
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