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■ ReiseNotizenBaustellen

Lärm gibt es nicht nur im bauwütigen Hongkong, auch im Urlaub ist der Preßlufthammer häufig die unerfreulich Lärmkulisse aufstrebender Urlaubsorte. Wer ein Massenziel als Urlaubsort auswählt, hat allerdings keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Strand eine Baustelle ist. Der Ausbau der touristischen Infrastruktur gehört nach Ansicht des Hamburger Amtsgerichts (AZ: 9 C 2199/93) „zu den Erscheinungen im Zeitalter des Massentourismus“, insbesondere wenn das Reiseziel ein „touristisches Ballungsgebiet“ wie die Playa de Palma auf Mallorca sei.tdt

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