: Reinhard Merkel, Rechtsphilosoph
Seit einiger Zeit kommt es in der medizinischen Praxis, vor allem in der Intensiv- und Transplantationsmedizin und durch die Möglichkeiten pränataler Diagnostik, zu neuen moralischen Fragestellungen und Entscheidungssituationen für Ärzte und Pflegepersonal.
Verfahren wird bei diesen Entscheidungen über Leben und Tod jedoch weitgehend nach dem Motto: Erst handeln, dann über daraus resultierende ethische und juristische Probleme nachdenken.
Der aktuelle Anlaß dafür, daß die Debatte über dieses Thema hierzulande gerade wieder hitziger wird, ist ein Kongreß in Heidelberg, der am Wochenende zu Ende ging: „Science/Fiction: Fundamentalismus und Beliebigkeit in Wissenschaft und Therapie“. Er geriet in die Schlagzeilen, weil die Veranstalter den australischen „Bioethiker“ Peter Singer eingeladen hatten – um ihn dann nach heftigen Protesten und Drohungen von Behindertengruppen wieder auszuladen (siehe taz vom 15.April).
Auf dem Kongreß beschäftigte man sich in der Sektion „Entscheidung zwischen Leben und Tod“ mit den von Singer in die Öffentlichkeit gebrachten Problemstellungen.
Reinhard Merkel (unser Foto links) ist Strafrechtler und Rechtsphilosoph und derzeit einer der profiliertesten Vertreter in der deutschen Diskussion um die Ethik der medizinischen Extremsituationen. Sein Vortrag hat auf dem Heidelberger Kongreß größte Aufmerksamkeit erregt.
Merkel arbeitet an medizinethischen Fragestellungen anhand von konkreten klinischen Fallstudien. Er plädiert dafür, die Debatte um die „Bioethik“ daran zu orientieren, was in den Krankenhäusern Praxis ist. Foto: Mathias Ernert
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