: Reif für weniger „Werbeinseln“
■ Auf neue Richtlinien folgt jetzt Protest der Kommerziellen
Bonn (epd/AFP/taz) – Mit der sofortigen Einstellung freiwilliger Zahlungen an die Filmförderungsanstalt des Bundes haben die kommerziellen Fernsehsender auf die Verabschiedung der neuen strengeren Werberichtlinien reagiert. Bislang hatten die Privaten insgesamt zwölf Millionen Mark für Filmförderung zur Verfügung gestellt. Für 1993 waren acht, für 1994 zehn und für 1995 noch einmal zwölf Millionen Mark in Aussicht gestellt worden. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen, weil die Sender ihre Werbe- und damit Einnahmemöglichkeiten durch die neuen Richtlinien beschnitten sehen. „Man kann von den Kühen nicht immer mehr Milch erwarten und gleichzeitig ihre Weideplätze betonieren“, sagte Sat.1-Geschäftsführer Jürgen Doetz.
Doetz, der gleichzeitig Vizepräsident des Lobbyvereins Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) ist, kritisierte die Richtlinien als „hemmende Bedingungen“. Sie würden zu Finanzierungsschwierigkeiten im Privatfunk führen. Das „verstärkte Engagement für vielfältige Eigenproduktionen“ sei damit gefährdet. Allein für 1994 rechne sein Verband mit Einnahmeausfällen von 430 Millionen Mark.
Die neuen Werberichtlinien sehen vor, daß bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Werbeeinblendungen in Filmen die reine Filmdauer ausschlaggebend ist und die Dauer der zwischengeschalteten Werbung unberücksichtigt bleibt (Stichtag der Gültigkeit: 1. Oktober). Dies wird dazu führen, daß Spielfilme künftig weniger häufig von „Werbeinseln“ unterbrochen werden. Innerhalb gesponserter Sendungen wird die Werbung für Produkte des Sponsors verboten sein (ab 1. Juni). Erstmals detailliert geregelt wird auch die Werbung vor und mit Kindern und Jugendlichen. Danach darf im direkten Umfeld einer Kindersendung nicht für Produkte geworben werden, die selbst Gegenstand von programmlichen Kindersendungen sind.
Als letzte der 15 Landesmedienanstalten hatte die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz (LPR) den umstrittenen Werberichtlinien zugestimmt. Die LPR verband ihre Zustimmung mit mehreren Vorbehalten: U.a. könne das Verbot der Sponsorwerbung in gesponserten Sendungen „nur vorläufig akzeptiert“ werden. Diese „Normierung“ sei „ordnungspolitisch verfehlt“ und führe dazu, daß das „Finanzierungsinstrument“ Sponsoring für die werbetreibende Wirtschaft unattraktiv werde.
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