Reichstagsbrand: Sehr später Freispruch
75 Jahre nach dem Reichstagbrand 1993 ist der angebliche Täter Marinus van der Lubbe rehabiltiert worden.
Versuchen wir mal, die folgende Geschichte ohne Geschwurbel zu erzählen. Sie ist ohnehin kompliziert genug. Also: 75 Jahre nach dem Reichstagsbrand wird das Todesurteil gegen den damals angeklagten Marinus van der Lubbe aufgehoben. Nun kann sich der Niederländer darüber nicht mehr so richtig freuen. Der damals 24-Jährige wurde am 10. Januar 1934 wegen Hochverrats und Brandstiftung in Leipzig hingerichtet. Und noch etwas schmälert seine posthume Ehrenrettung: Viele Forscher sehen in ihm bis heute den Brandstifter.
Zwar hat die Bundesanwaltschaft, wie am Donnerstag bekannt wurde, das Todesurteil bereits im Dezember aufgehoben. Das liegt aber weniger an van der Lubbes Unschuld, als vielmehr daran, dass sich die Richter 1933 auf zwei "spezifisch nationalsozialistische Unrechtsvorschriften" beriefen: die "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" und ein Gesetz, das die Verhängung von Todesstrafen rückwirkend erlaubte. Der Berliner Anwalt Reinhard Hillebrand hat den Antrag gestellt, der jetzt zur Aufhebung des Urteils geführt hat. Doch die Frage bleibt: War ers, oder war ers nicht?
Manche Forscher halten den kommunistischen Maurer, der während seines Prozesses versunken auf der Anklagebank hockte, für ein Bauernopfer. Unmöglich habe der Augenkranke den riesigen Parlamentspalast allein abfackeln können. Doch ein Fakt steht dieser Sicht bis heute im Wege. Anwalt Hillebrand sagt es so: "Man kommt nicht darum herum, dass er vor Ort als Brandstifter festgenommen wurde."
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