Reich durch Domaingrabbing: 2,6 Millionen Dollar für Pizza.com

Seit 1994 besitzt ein Amerikaner die Internet-Adresse zum Teiggericht und zahlte dafür pro Jahr 20 Dollar. Eine Auktion zeigte nun, wie wertvoll die Domain wirklich war.

Lohnende Investition: Internetseite mit Adresse www.pizza.com Bild: Screenshot www.pizza.com

Man könnte sagen, dass Chris Clark ein sehr später Glückspilz ist: Ein kleiner Einsatz vor vielen Jahren brachte ihm jetzt das große Geld. Die Geschichte beginnt vor ziemlich genau 14 Jahren. Der heute 43-jährige Amerikaner aus Maryland kam in jenen frühen Tagen des Internet auf die Idee, sich die damals noch freie Web-Adresse "Pizza.com" zu sichern. Das hatte gute Gründe, schließlich war der Mann zu jener Zeit mit seinem Online-Beratungsunternehmen unter anderem der Nahrungsmittelindustrie verbunden. Er habe sich gedacht, dass sich über die einprägsame Domain womöglich ein Vertrag mit einer Pizza-Firma aushandeln lassen würde, sagte Clark der Zeitung Baltimore Sun.

Geklappt hat das damals allerdings dann doch nicht. Trotzdem behielt Clark die Adresse und berappte brav alle 12 Monate seit 1994 durchschnittlich 20 Dollar an Registrierungsgebühren, um sie zu verlängern. Zwischenzeitlich setzte er etwas Werbung auf das Angebot, die allerdings nie viel einbrachte. Erst vor einem Jahr machte Clark dann zusammen mit einem Freund ein Pizzeria-Verzeichnis aus Pizza.com, das seither einige Tausend Dollar einspielt. Doch der wirkliche Zahltag für den Adressbesitzer kam erst jetzt. Ende letzter Woche verkaufte Clark Pizza.com für den sagenhaften Betrag von 2,6 Millionen Dollar an einen anonymen Bieter, der an einer Online-Auktion teilgenommen hatte. "Das Geld wird mein Leben völlig umkrempeln", sagte Clark. "Das ist einfach verrückt."

Mit dem Millionen-Betrag dürfte Pizza.com zu den teuersten Internet-Adressen gehören, die in letzter Zeit den Besitzer gewechselt haben. Andere Beispiele finden sich reihenweise. 2006 zahlte ein russischer Spirituosenkonzern 3 Millionen Dollar für "vodka.com". "Sex.com" soll etwa 12 Millionen wert gewesen sein und war lange Jahre Ziel eines erbitterten Rechtsstreits. "Fund.com" (für Investmentfonds) wechselte erst vor wenigen Monaten für 10 Millionen den Besitzer, während "Business.com" für 7,5 Millionen Dollar in der Hochphase der Dot-Com-Verrücktheiten lange Zeit den Rekord hielt.

Die besten Begriffs-Domains sind dabei schon lange vergeben - ähnlich wie Pizza.com wurden sie in den frühen Jahren des Web-Booms ab 1993 aufgekauft. Solche generischen Adressen haben den Vorteil, dass sie schon von sich aus besser bei Suchmaschinen wie Google gelistet sind, schließlich kommt der Suchbegriff ganz am Anfang vor. Bei Sedo, einem großer Domainverläufer, der Hunderte solcher Begriffsdomains zu vermarkten versucht, hält man Adressen wie Pizza.com für "einmalige Chancen, die im Leben nur einmal vorkommen", wie Firmenmanager Jeremiah Johnston der Baltimore Sun sagte. Solche Domains seien ein Verkaufsschlager, insbesondere dann, wenn sie einen ganzen Industriezweig umschrieben. Sedo führte auch die Pizza.com-Auktion durch und darf sich nun über eine Verkaufsprovision von 10 Prozent freuen. Die Versteigerung begann langsam: Anfangs wurden nur 100 Dollar geboten. Einige Tage später war jedoch bereits die Zwei-Millionen-Dollar-Marke überschritten. Clark selbst überlegt inzwischen, warum er 1994 nicht auch noch andere Adressen registriert hat: "Damals konnte man sich noch fast alles schnappen. Darüber denke ich heute nach, ja."

Begriffs-Domains haben auch den Vorteil, dass sie in den USA und vielen anderen Ländern keine Rechte Dritter verletzen. Lange Jahre über wurde das Internet von so genannten Domaingrabbern geplagt, die versuchten, Firmennamen zu registrieren, um sie dann an den eigentlich rechtmäßigen Besitzer zu verkaufen. Inzwischen setzen Großkonzerne spezielle Dienstleister ein, die ein ganzen Adressumfeld für sie erwerben, um Domaingrabbing zu unterbinden. Gleichzeitig geben Gerichte Besitzern von Marken längst meistens recht, wenn sie versuchen, entsprechende Adressen herauszuklagen. Das gilt allerdings beispielsweise in Nordamerika nicht immer. Hier setzt das Recht auf freie Meinungsäußerung Grenzen. So erlaubten Richter hier durchaus Angebote mit Marken in der Domain, die sich kritisch mit einer Firma auseinandersetzen.

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