Rehabilitierung: Entschädigungfür Homosexuelle
In den ersten neun Monaten seit seiner Geltung haben in Berlin acht Menschen vom Gesetz zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller profitiert. Wie aus einer am Montag vom Abgeordnetenhaus veröffentlichten Antwort des Berliner Senats auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht, wurden bis zum 24. April zwölf Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt. Acht davon seien positiv beschieden worden. Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden, können seit Juli vergangenen Jahres rehabilitiert werden. Die Rehabilitierten enthalten eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt. (epd)
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