Regierung erwartet Ja des Bundestages: Mehr Kapital für Mitarbeiter
Mit einem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung die Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen fördern. Dem DGB geht das nicht weit genug.
BERLIN taz Wer arbeitet, soll nicht nur Lohn kriegen - sondern auch "einen fairen Anteil am Erfolg der Unternehmen" erhalten. Das meint zumindest die Bundesregierung, über deren Gesetzesentwurf zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung am Mittwoch im Bundestag abgestimmt wird.
Bislang geben nur wenige deutsche Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Anteile am Unternehmen zu erwerben. Laut Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft trifft das bloß auf 4.000 Unternehmen zu - das entspricht etwa 2 Prozent. Insgesamt profitieren knapp 2,5 Millionen Arbeitnehmer von Beteiligungen. Mit dem neuen Gesetz, dessen Verabschiedung als sicher gilt, soll die Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärker gefördert werden: Zum einen soll die Arbeitnehmer-Sparzulage reformiert werden. Legen Arbeitnehmer ihr Geld im eigenen Unternehmen an, erhalten sie zukünftig 20 Prozent statt 18 Prozent Sparzulage. Die Einkommensgrenze, bis zu der der Zuschuss gezahlt wird, soll von 17.900 auf 20.000 Euro angehoben werden, bei Verheirateten von 35.800 auf 40.000 Euro.
Zum anderen sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern nun Beteiligungen in Höhe von maximal 360 Euro steuerfrei zukommen lassen können. Bislang waren es 135 Euro. Neu ist auch die Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds, in denen sich Unternehmen einer Branche zusammenschließen. So soll das doppelte Risiko der Arbeitnehmer verringert werden, bei einer Insolvenz nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch Geld im Unternehmen zu verlieren.
Eduard Appelhans, Geschäftsführer der Sorpetaler Fensterbau GmbH, geht die Förderung nicht weit genug. "Damit gewinnen Sie im Betrieb keinen Blumentopf." Der Mann weiß, wovon er spricht: Seit 20 Jahren setzt er das Konzept der Mitarbeiterbeteiligung in die Praxis um. Fast alle seiner 70 Mitarbeiter besitzen sogenannte Genussrechte am Unternehmen. Appelhans hat den Familienbetrieb von seinem Vater übernommen, heute besitzt er selbst nur noch ein Zehntel der Anteile. Die Beteiligung sorge bei den Mitarbeitern für mehr Motivation. Vorteilhaft sei das Modell aber vor allem, weil der Betrieb so über mehr Eigenkapital verfügen kann. Wesentliche Entscheidungen trifft er aber selbst; die Mitarbeiter erhielten durch ihre Anteile keine Stimmrechte. Schließlich brauche man "in der Spitze auch Leute, die unternehmerisch denken können". So sei es unrealistisch, dass die Mitarbeiter Kollegen entlassen würden.
Auch der DGB unterstützt die Mitarbeiterbeteiligung. Das sei verteilungspolitisch geboten, sagt Dietmar Hexel vom DGB-Bundesvorstand. Der Gesetzesentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung, die Ziele der Bundesregierung blieben aber unzureichend. Bei 40 Millionen Erwerbstätigen genüge es nicht, nur 3 Millionen von ihnen eine Kapitalbeteiligung zu ermöglichen.
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