Rechtswidriger Sprechgesang: Am Knast vorbeigerappt
Das Amtsgericht verurteilt drei Rap-Musiker zu Bewährungs- und Geldstrafen. Sie hatten in drei ihrer Stücke Gewalt gegen Polizisten und Politiker verherrlicht.
Das Internet zeigt "Blokkmonsta" im Wohnzimmer vor einer blauen Eckcouch. Er ist vermummt, nur die Augen lugen unter seinem Kapuzenshirt hervor. In der Hand hält er ein Gewehr. Im Gerichtssaal erscheint der selbstständige Musikproduzent unter seinem bürgerlichen Namen Björn Torsten D. und im braven, hellen Hemd. Gemeinsam mit den Rappern "Uzi" und "Schwartz" betrieb er das Label "Hirntot". Doch diese Selbstbezichtigung bewahrte die drei 22- bis 26-jährigen Rapper nicht vor einer Anklage wegen Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung und Aufforderung von Straftaten. Am Dienstag verurteilte sie das Amtsgericht wegen gemeinschaftlicher Gewaltdarstellung zu Bewährungsstrafen und Geldstrafen.
"Der Bulle im Haus ist jetzt zum Abschluss freigegeben" und "Bullen werden durchsiebt", rappten "Blokkmonsta" und "Uzi" in ihrem Titel "1. Mai Steinschlag" aus dem Jahr 2005. Im Titel "Meine AK" beschrieben die beiden Angeklagten mit Zeilen wie "Wenn mein Körper durchsiebt wird" die Selbsttötung mit einer Kalaschnikow. Im dritten angeklagten Titel "Fick die BPjM" (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) beschimpften alle drei Angeklagten die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn als "kleine Hure" und drohten: "Du Votze kommst jetzt auf den Index".
Das ist harter Stoff, selbst für Berlins berüchtigte Rapszene. "Wir wollten damals bekannt werden", sagt D., der im Prozess auch als Spiritus Rector des Trios bezeichnet wird. "Die Tracks sind ziemlich schnell entstanden, wir haben uns keine Gedanken über den Inhalt gemacht. Wir haben dann selbst gemerkt, dass wir zu weit gegangen sind." Der Angeklagte Tomasz M. alias "Uzi" sagt: "Es war mir nicht bewusst, was für ein Ausmaß das annimmt. Das ist so übertrieben, das kann ja keiner ernst nehmen." Der Angeklagte Raphael B. alias "Schwartz" hätte nie gedacht, "dass Frau Griefahn das Lied zu hören bekommt".
Im Februar 2006 hätten sie freiwillig die Titel aus dem Internet entfernt, bei Frau Griefahn wollten sich "Blokkmonsta" und "Uzi" am Dienstag gern persönlich entschuldigen. Doch die Bundestagsabgeordnete ist verhindert. Raphael B., der Germanistik und Geschichte im 12. Semester studiert, hat einen Entschuldigungsbrief an Griefahn geschrieben.
Brutale Texte "in dieser Qualität gab es bislang noch nicht im deutschsprachigen Raum", sagt der Staatsanwalt. Die drei haben ins Musikgeschäft kommen wollen und genauso dicke Autos und Villen besitzen wollen wie ihre Vorbilder Bushido und Sido. Bemerkenswert war für den Ankläger die Fülle der Straftatbestände, gegen die verstoßen wurde: "Das gibt es eigentlich nur in juristischen Examensarbeiten."
Die Verteidiger beschwichtigen, der von ihren Mandanten unreflektiert übernommene Trend zur Gewaltverherrlichung käme aus Amerika. Schlussendlich verurteilt die Richterin Björn Torsten D. zu 10 Monaten auf Bewährung und 2.000 Euro Geldbuße. Tomasz M. bekommt 6 Monate Jugendstrafe, außerdem muss er sich einem Anti-Gewalt-Training unterziehen und 40 Stunden Freizeitarbeit leisten. Raphael B. muss eine Strafe von 1.350 Euro zahlen. Die Texte seien zwar nicht ernst gemeint, so die Richterin, doch sie sind "Futter und Nahrung für Amokläufer".
Das Urteil dürfte die weitere musikalische Arbeit des Trios beeinflussen. Denn bei einer weiteren Razzia am vergangenen Montag wurden die bei "Blokkmonsta" suchenden Beamten erneut fündig: Diesmal waren es Dämonen und Fabelwesen, denen verbal die Gliedmaßen herausgerissen wurden.
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