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RechtsterrorAnträge verzögern NSU-Prozess

MÜNCHEN | Nach dem Haftbefehl gegen den Mitangeklagten im NSU-Prozess André E. haben dessen Anwälte am Donnerstag Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt. Sie halten den Haftbefehl für ungerechtfertigt. Der Prozesstag und der folgende wurden daraufhin abgesagt. Am Mittwochabend hatten die Richter Haftbefehl gegen E. wegen Fluchtgefahr verhängt. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft 12 Jahre Haft für den beschuldigten NSU-Helfer gefordert. (taz)

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