: Rechtsstaatliche Schwäche
Im Prozess um die Terroranschläge des 11. September geht das Oberlandesgericht (OLG) gegen das Zurückhalten von Informationen durch die Bundesregierung vor. Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium wollen die Weitergabe von Unterlagen über den mutmaßlichen Terrorhelfer Mohammed Haidar Zammar verhindern. Das OLG kündigte gestern eine Gegenvorstellung an: „Der Senat hat eine rechtsstaatliche Schwäche festgestellt.“ Zammar soll in Deutschland Gefolgsleute für die al-Qaida rekrutiert haben. Er ist in Syrien inhaftiert.
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