: Rechtsschutz für Telekom-Kläger
KARLSRUHE rtr ■ Kleinanleger können von ihrer Rechtsschutzversicherung für ihre Schadenersatzklagen gegen die Telekom Rechtsschutz verlangen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) verurteilte die Concordia Rechtsschutz gestern dazu, die Prospekthaftungsklage eines Aktionärs gegen die Telekom im Zusammenhang mit deren drittem Börsengang im Jahr 2000 zu finanzieren. Die Versicherung hatte eine Zahlung mit der Begründung abgelehnt, die Police schließe Rechtsschutz in Handelssachen aus. Der BGH hielt dem entgegen, in der Sache gehe es nicht um Handels-, sondern um Kapitalmarktrecht. Um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sei es im Verfahren nicht gegangen, betonten die Richter. Die Kleinanleger fühlen sich durch die später korrigierten Bewertungen der Telekom-Immobilien getäuscht. Das Urteil dürfte sich auf ähnliche Aktionärsklagen gegen andere Firmen auswirken. (Az.: IV ZR 327/02)