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■ RechtsradikalesPost muß verteilen

Mannheim (epd) – Die Bundespost muß nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine in Freiburg aufgegebene Wahlzeitung der rechtsradikalen „Deutschen Volksunion“ (DVU) zu den hessischen Kommunalwahlen verteilen. Die Post sei nur dann befugt, eine Wahlwerbung präventiv von der Beförderung auszuschließen, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen die Strafgesetze offensichtlich sei, heißt es in dem Urteil. Der Ausschluß sei nicht erlaubt, wenn ein Verstoß lediglich möglicherweise vorliege. (AZ: 10 S 329/93) Zwar habe die Zeitung eine „insgesamt fremdenfeindliche Tendenz“. Daß aber zugleich ein „Aufstacheln zum Haß“ und ein volksverhetzender Angriff auf die Menschenwürde vorliege, sei zwar „denkbar“, aber „nicht offensichtlich“.